Kein Anspruch auf Fahrstuhl im Alter
Kann ein Wohnungseigentümer nachträglich wegen Alter oder Krankheit den Einbau eines Aufzugs verlangen? Der BGH hat gegen die Barrierefreiheit entschieden. Umso drängender ist eine geplante Gesetzesänderung, meint Herbert Grziwotz.
Ein 80-jähriger Wohnungseigentümer einer im 5. Obergeschoss gelegenen Wohnung wollte in einer Eigentumswohnungsanlage auf seine Kosten einen Aufzug einbauen. Er begründete dies mit altersbedingten Einschränkungen.
Neben ihm sollte der Aufzug auch seiner 1982 geborenen und zu 100 Prozent schwerbehinderten Enkeltochter dienen, die er zeitweise gemeinsam mit seiner Ehefrau betreute.
Das Amtsgericht hatte die Klage des Gehbehinderten abgewiesen, das Landgericht ihr mit Einschränkungen stattgegeben. Es erlaubte die Errichtung und den Betrieb eines geräuscharmen, maschinenraumlosen Personenaufzugs, der die Kosten der Errichtung und des Betriebs und einer etwaigen späteren Beseitigung tragen musste. Die Nutzung durfte er auf die Wohnungseigentümer beschränken, die sich daran finanziell beteiligten. Zusätzlich sollte er eine Sicherheit für die spätere Beseitigung des Aufzugs in Höhe von 110 Prozent der hierfür anfallenden Kosten leisten.